Honorarkräfte, also freiberufliche Mitarbeiter:innen befinden sich in keinem sog. festen Arbeitsverhältnis und haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Aus Kulanzgründen kann das Unternehmen allerdings eine sog. Referenz ausstellen. Diese kann, muss jedoch nicht den rechtlichen Vorgaben eines qualifizierten Arbeitszeugnisses entsprechen.
Welchen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Honorarkräfte?
Aktualisiert: 1. Mai 2021
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