Wann ist ein Arbeitgeber verpflichtet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.
Arbeitnehmer:innen in Deutschland haben laut § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, z. B. bei Austritt aus dem Unternehmen (Endzeugnis) sowie bei Vorgesetzten- und Positionswechseln oder für Bewerbungszwecke (Zwischenzeugnis).
Arbeitnehmer:innen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die sich in einem festen (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsverhältnis befinden. Hierzu zählen auch Praktikant:innen, Werkstudent:innen und Minijobber:innen. Darüber hinaus haben Auszubildende am Ende ihrer Ausbildung laut § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches allerdings nur auf Wunsch qualifiziert zu sein hat.
Bis wann muss ein Endzeugnis ausgestellt werden?
Die übliche Vertragsfrist beträgt vier Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Darüber hinaus gibt es tarifliche Fristen, die über den Betriebsrat oder einen Blick in den Tarifvertrag erfragt werden können. Die gesetzliche Frist hat eine Ablauffrist von einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
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