Mitarbeiter:innen mit einem deutschen Arbeitsvertrag haben lediglich einen Anspruch auf ein deutschsprachiges Arbeitszeugnis. Die Ausstellung eines englischsprachigen Dokuments erfolgt auf Kulanzbasis des Unternehmens.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf ein englisches Arbeitszeugnis?
Aktualisiert: 1. Mai 2021
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