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AutorenbildBirgit Kallenbach

Datenschutz beim Auslagern des Prozesses "Arbeitszeugnisse erstellen" - einfach und unkompliziert!

Aktualisiert: 1. Mai 2021

Ein schneller und dabei sicherer Weg zeugnisrelevante Informationen austauschen zu können, ist Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Prozess.


Hierzu sei kurz angemerkt, dass nach neustem Stand des Arbeitsrechts (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897)) ein Arbeitszeugnis lediglich den Namen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin enthalten muss, wohingegen Geburtsdatum, Wohnort oder Familienstand nicht mehr zeitgemäß sind. Demzufolge ist das Erheben und Verarbeiten von sensiblen personenbezogene Daten nach Definition der EU DSGVO beim Outsourcing-Prozess nicht gegeben.


Eine sozusagen "technikunabhängige" Lösung ist das Pseudonymisieren von Dokumenten. Nach wie vor mögliche und EU DSGVO konform, ist der Austausch über verschlüsselte E-Mails. Viele Unternehmen nutzen allerdings zunehmend innovative Medien für den Austausch, wie z. B. eine eigene Intranetlösung oder den MS SharePoint.

Wir als Outsourcing-Partner bieten zudem die Datenübermittlungen über den Dienstleister DRACOON an.



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